Wo sind die Kiebitze?

NABU ruft zur Meldung von Kiebitzvorkommen in Thüringen auf

 

5. April 2024 - Der NABU Thüringen ruft ab sofort dazu auf, Kiebitze aus dem Freistaat zu melden. Mit der Aktion wollen die Naturschützer mehr über die bedrohte Art erfahren. Der auffällige Vogel ist Vogel des Jahres 2024 und in Thüringen vom Aussterben bedroht. 

„Derzeit kann man Kiebitze in der Landschaft gut wahrnehmen. Bereits seit März sind die Tiere bei ihren spektakulären Balzflügen zu beobachten. Besonders auffällig sind die Männchen, die im Flug das namensgebende „Ki-witt“ rufen. Kiebitze brüten vor allem in offenen, flachen Landschaften auf Wiesen und Weiden oder auf Ackerflächen. In Thüringen kommen Kiebitze derzeit schwerpunktmäßig im Grabfeld, in der Werraaue, in der Unstrut-, Gera- und Helmeaue sowie im Altenburger Land vor“, erklärt Klaus Lieder, Sprecher des Landesfachausschusses Ornithologie im NABU Thüringen. 

Der Kiebitz ist ein typischer Vogel der Agrarlandschaft. Doch sein Bestand ist stark zurückgegangen. Einen Grund für den Rückgang sieht der NABU Thüringen unter anderem in der intensiven Landnutzung. So führen eine frühe Wiesenmahd, häufige landwirtschaftliche Arbeiten zur Brutzeit, Entwässerungen und Grundwasserabsenkungen dazu, dass der einst häufige Feld- und Wiesenvogel seinen Lebensraum verliert. 

„Mit den Daten wollen wir herausfinden, wo überall in Thüringen Kiebitze brüten und wie ihre Lebensraumbedingungen vor Ort sind. Deshalb ist es wichtig, neben der Lage der Brutplätze auch Angaben zur Art der Bewirtschaftung zu machen. Wichtig ist auch, dass die Vögel nicht gestört werden. Aufgrund ihrer Auffälligkeit können alle Beobachtungen von öffentlichen Wegen aus gemacht werden. Ein Betreten der Flächen ist nicht notwendig, da schnell auch ein Gelege zertrampelt werden kann“, so Klaus Lieder. 

Gemeldet werden sollen sowohl Kiebitzansammlungen als auch einzelne Kiebitzbruten. Die Daten können ab sofort per E-Mail an Klaus Lieder unter lieder-ornis@gitta-regner.de gemeldet werden. Der Erfassungszeitraum endet im Juni.

Weitere Infos zum Kiebitz: https://thueringen.nabu.de/news/2023/34019.html

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NABU Thüringen-Pressedienst

 

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Kein Golf auf der Arnikawiese

Naturschutzverbände begrüßen die Entscheidung der Stadt Oberhof, auf der naturschutzfachlich wertvollen Schuderbachswiese keinen Golfplatz zu bauen

 

Mechterstädt/Erfurt/Jena - Die Naturschutzverbände Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen, BUND Thüringen und NABU Thüringen begrüßen die Entscheidung der Stadt Oberhof, die Pläne für einen Golfplatz auf der naturschutzfachlich wertvollen Schuderbachswiese zu begraben. Offenbar haben sich hier die Vernunft und die seit 20 Jahren vorgebrachten, auf der Basis intensiver naturschutzfachlicher Untersuchungen beruhenden Argumente durchgesetzt.

 

Die Schuderbachswiese bei Oberhof ist eine der bedeutendsten und größten Bergwiesen Thüringens. Die einzigartige Wiese zeichnet sich durch sehr gut erhaltene, artenreiche montane Borstgrasrasen und Bergmähwiesen aus. Bedeutende Arnikavorkommen, mehrere Orchideenarten wie die Grüne Hohlzunge sowie weitere geschützte und gefährdete Pflanzenarten sind auf diesem Kleinod zu finden. Aber auch prioritäre nach EU-Recht geschützter FFH-Lebensraumtypen, wie die artenreichen montanen Borstgrasrasen auf Silikatböden, wären durch den Bau eines Golfplatzes verschwunden. Der gute Zustand dieser einmaligen Wiese ist vor allem der jahrelangen guten fachlichen Flächenpflege zu verdanken, die von Ehrenamtlichen begleitet wird.

 

Artenreiches Grünland zu erhalten, ist eine besondere Herausforderung bei einer zunehmend intensiven Landbewirtschaftung. Daher hat die EU auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, durch das genau der Erhalt solcher Wiesen kritisch hinterfragt wird. Jetzt kommt es darauf an, für die Schuderbachswiese ein nachhaltiges Schutzkonzept auf der Grundlage des geltenden Naturschutzrechts zu erarbeiten und umzusetzen. Den neu ausgelegten Flächennutzungsplan der Stadt Oberhof zu dem Gebiet werden die Naturschutzverbände diesbezüglich kritisch prüfen und entsprechend bewerten.


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NABU Thüringen-Pressedienst

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Treckerverblendung: Agrarkompromiss zu Lasten der Natur

 

NABU: Aufgabe der Brachflächen bedeutet realen Rückschritt beim Naturschutz

 

Berlin  – Wie heute bekannt wurde, ist im Rahmen eines Agrarkompromiss durch die Europäische Kommission beschlossen worden die Brachflächenregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für dieses Jahr rückwirkend auszusetzen. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ist entrüstet über die rückwärtsgewandte Politik:

 

“Geblendet von der Größe der Traktoren gibt es wieder nur einen Verlierer: die Natur. Statt sich endlich auf den Weg zu machen und die seit Jahrzehnten nur unzureichend bearbeiteten Strukturprobleme der Landwirtschaft anzugehen, haben europäische Agrarlobby und willfährige Politiker ein Ausrufezeichen für weitere Verluste an natürlicher Vielfalt gesetzt. Dabei sind ökologische Regelungen dringend notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Agrarökosysteme wie beispielsweise Bestäubungsleistung durch Insekten zu erhalten. Auch die vielen Menschen, die sich in den verschiedenen Volksbegehren für die Rettung der Bienen eingesetzt haben, werden vor den Kopf gestoßen. Die geplanten Flächenstilllegungen haben keinen Einfluss auf die Verbesserung der Ernährungssituation weltweit, fördern die Biodiversität aber enorm. Der gravierende politische Fehler der Aussetzung muss schnellstens korrigiert werden. Bundesminister Özdemir muss jetzt beweisen, dass Natur- und Klimaschutz in der Landwirtschaft nicht bloß lästige Nebenthemen sind.”


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NABU Thüringen-Pressedienst

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Das Weißstorchjahr in Thüringen

Der NABU Thüringen stellt die Storchbilanz für 2023 im Freistaat vor

 

Jena - Das Storchenjahr 2023 war von einer langanhaltenden trockenen und sehr warmen frühen Brutperiode geprägt, berichtet der NABU Thüringen in seiner jährlichen Storchenbilanz. In diesem Jahr konnten im Freistaat 148 Weißstorchbrutpaare gezählt werden, 25 mehr als im Vorjahr. „Der Bruterfolg der Frühbruten war überwiegend normal bis sehr gut. Die Spätbruten fielen komplett in eine extreme Trockenperiode, so dass die Altstörche große Probleme hatten, ihre Jungen mit artgerechtem Futter zu versorgen. Deshalb starben die meisten Spätbruten an Unterernährung“, berichtet Klaus Schmidt, Storchenexperte des NABU Thüringen. Er kümmert sich seit 57 Jahren ehrenamtlich um die Erfassung und Dokumentation der Thüringer Weißstörche und bei ihm laufen alle Daten zur Brutsaison zusammen. Die Nahrung der Weißstörche besteht unter anderem aus Amphibien, Reptilien, Mäusen, Insekten und deren Larven, Regenwürmern und Fischen. Bei Trockenheit geht es vielen dieser Nahrungstiere schlecht und sie sind nur noch in geringer Zahl in der Landschaft zu finden. Für ein ausgewachsenes Storchenpaar mit zwei Jungen ist es dann schwierig, den Nahrungsbedarf von rund 4.600 Gramm für die ganze Familie zusammenzubekommen. 

 

„Die meisten Storchenpaare wurden 2023 im Wartburgkreis mit 49 Brutpaaren und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit 21 Brutpaaren gezählt. Beide Landkreise hatten auch die meisten Jungen. Aus dem Wartburgkreis wurden 104 und aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen 47 junge Weißstörche gemeldet“, so Klaus Schmidt. 

 

In vielen Landschaften Thüringens kam es 2023 auch zu Brutansiedlungen außerhalb der bisherigen Schwerpunktvorkommen, so zum Beispiel im oberen Werratal, im Grabfeld und erstmals in der Rhön. Im Landkreis Sonneberg brütete erstmals seit über 50 Jahren wieder ein Weißstorchpaar.

 

Weitere Infos: https://thueringen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/weissstorch/verbreitung-und-bestand/index.html

 

 

Tabelle gemeldete Weißstorchbrutpaar für Thüringen 2023

 

Landkreis 

Weißstorchbrutpaare 

Altenburger Land 

Erfurt-Stadt 

Gotha 

16 

Greiz 

Hildburghausen 

Ilm-Kreis 

Saale-Holzland-Kreis 

Saale-Orla-Kreis 

Kyffhäuserkreis  

14 

Nordhausen 

Schmalkalden-Meiningen 

21 

Sömmerda  

11 

Sonneberg 

Unstrut-Hainich-Kreis 

Wartburgkreis 

49 

Weimar-Land 

Gesamt: 2023 

148 

 


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NABU Thüringen-Pressedienst

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Forderungen des NABU Thüringen zum Umgang mit Schutzgebieten im Wald

Thüringen muss Naturschutzrecht konsequent umsetzen

 

Jena - Der NABU Thüringen stellt heute seine Forderungen zum Umgang mit Schutzgebieten im Wald vor. Immer wieder kam es in den letzten Jahren zu gravierenden Eingriffen in diesen Gebieten. Die Naturschützer fordern von den verantwortlichen Akteuren, die rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten in Wäldern konsequent umzusetzen. Dirk Hofmann, Forstexperte und stellvertretender Landesvorsitzender des NABU Thüringen, appelliert an die Landesregierung, dafür zu sorgen, dass bei geplanten forstwirtschaftlichen und infrastrukturellen Maßnahmen in geschützten Biotopen, Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten im Wald einheitlich und verpflichtend eine Eingriffs- und Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt wird. „Im Rahmen des Verfahrens müssen außerdem anerkannte Naturschutzverbände konsultiert und zur Stellungnahme berechtigt werden,“ sagt Dirk Hofmann.

 

Der NABU Thüringen fordert des Weiteren, beim Umgang mit Schutzgebieten im Wald, die Holznutzung und sonstige forstliche Eingriffe auf ein Minimum zu reduzieren, Totholz und Biotopbäume verstärkt zu fördern und kontinuierlich die Schutzgüter und -ziele in diesen Gebieten zu überprüfen. Zudem müssen die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Schutzziele umzusetzen. Um dies zu erreichen, müssen sich das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz um gemeinsame Lösungen bemühen. „Der Zusammenbruch unserer Wälder ist mittlerweile für jeden sichtbar und spürbar. Nicht nur die Klimaaufheizung, sondern auch eine fehlgeleitete Forstpolitik, welche die Holznutzung in den Vordergrund stellt, sind für die entstandenen Schäden verantwortlich. Gemeinsam müssen wir Strategien zur Bewahrung unserer Wälder entwickeln, welche die dramatischen Klimaentwicklungen und den Erhalt von immer seltener werdenden Arten und ihren Lebensräumen berücksichtigen. In den Waldschutzgebieten kann mit der Arbeit begonnen werden, da dort der Naturschutz vor wirtschaftlichen Interessen Vorrang hat. Auf diese Weise schaffen wir heute die Möglichkeit, dass auch unsere Kinder und kommende Generationen unsere Wälder noch erleben können“, sagt Dirk Hofmann vom NABU Thüringen.

 

Hintergrund

Dürre, Borkenkäfer, Unwetterereignisse und Brände setzen unseren Wäldern immer mehr zu. Die größten Schäden haben artenarme Monokulturen mit Fichten- und Kiefernbeständen zu verzeichnen. Die Gründe für den sich ausweitenden Zusammenbruch von Wäldern sind jedoch nicht allein in der Klimaerwärmung zu sehen, sondern auch in einer seit rund 200 Jahren auf Nadelholz fixierten Forstpolitik. Der stetig steigende Holzbedarf und forstliche Maßnahmen beeinträchtigen immer mehr Wälder. In den vergangenen beiden Jahrzehnten waren davon insbesondere Schutzgebiete im Wald betroffen.

Viel zu oft steht die konsequente Umsetzung des Schutzes geschützter Lebensräume und Arten, hinter den Interessen forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung zurück. Dazu zählen aus Sicht des NABU Thüringen zum Beispiel einige Maßnahmen auf dem Ettersberg bei Weimar, der Kahlschlag des Pappelwäldchens bei Pferdingsleben (Landkreis Gotha), die massiven Einschläge im Mittelgrund bei Ruppersdorf (Saale-Orla-Kreis) und die seit Jahren dokumentierte intensive Holzernte im Tautenburger Wald im Saale-Holzland-Kreis sowie im Behringer Holz im Wartburgkreis.

 

Zu den Forderungen: https://thueringen.nabu.de/news/2023/34291.html

 

Mehr Infos zum Wald in Thüringen unter: www.NABU-Thueringen.de/wald

 

Medienberichte zur Problematik:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/jena/forst-baum-faellung-naturschutzgebiet-nabu-100.html

 

https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/report-mainz/sendung/2023/SB_Wald-100.html


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NABU Thüringen-Pressedienst

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Thüringer Herdenschutzförderung muss zum Vorbild für andere Bundesländer werden

Der NABU Thüringen sieht das Wolfsmanagement, sowie die Herdenschutzförderung und Unterstützung der Weidetierhalter in Thüringen als Erfolgsmodell, welches sich auch in anderen Bundesländern bewähren kann

 

Jena – Anlässlich der Umweltministerkonferenz (UMK) in Münster fordert der NABU Thüringen Bund und Länder auf, das Thüringer Erfolgsmodell zur Förderung des Herdenschutzes und zur Unterstützung der Weidetierhalter auch auf andere Bundesländer zu übertragen. Konkret nennt der Verband die Förderrichtlinie Herdenschutz Wolf/Luchs, die Scha-Zie-Prämie und den Einsatz sowie die Förderung von Herdenschutzhunden.

 

„Sicherlich gibt es vom Deichschutz bis zur Almwirtschaft viele individuelle Herausforderungen, denen sich insbesondere die betrieblichen Schafhalterinnen und Schafhalter stellen müssen. Es gibt aber bereits bewährte Maßnahmen im Herdenschutz, die nun flächendeckend umgesetzt werden müssen. Hier ist es wichtig, eine bundesweit einheitliche Förderkulisse zu schaffen“, sagt Silvester Tamás vom NABU Thüringen. „Die Herdenschutzförderung in Thüringen zeigt, dass die Risszahlen deutlich gesenkt werden können, wenn der Herdenschutz richtig angewendet wird."

 

Der NABU Thüringen weist Mutmaßungen zurück, der Wolf sei einer der Hauptgründe für die Aufgabe von Betreiben in der Schafhaltung. „Die Zahl der Schafbetriebe und Schafe geht auch in Thüringen trotz erfolgreicher Fördermechanismen zurück. „Schuld daran ist aber nicht der Wolf, sondern die mangelnde Nachfrage nach heimischen Produkten wie Wolle und Schaffleisch und das Preisdumping bei Fleischprodukten“, so Tamás. „Es lohnt sich wirtschaftlich kaum noch, Schafe zu halten.“ Der NABU fordert daher eine stärkere Förderung der Weidetierhaltung und appelliert an die Bundesländer, alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten für den Herdenschutz zu nutzen und neben den Materialkosten, auch den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu honorieren. Letzteres ist in Thüringen bereits über die Förderrichtlinie Wolf/Luchs möglich.

 

Der NABU Thüringen sieht Verbesserungsbedarf bei der Förderung der Akzeptanz von Großraubtieren wie Wolf und Luchs und fordert eine transparente und öffentliche Darstellung der Daten zu Rissschäden. Die Bundesländer müssen ihre Rissstatistiken vereinheitlichen und um die Angabe des vorhandenen Herdenschutzes im Schadensfall ergänzen. Die meisten Risse ereignen sich auf ungeschützten Weiden. In der öffentlichen Wahrnehmung geht dies jedoch oft unter und es wird nur über die Anzahl der Risse gesprochen. Diese Fehlinterpretation machen sich Wolfsgegner zu eigen, um immer wieder die sinnfreie Bejagung von Wölfen zu fordern. Die pauschale Bejagung von Wölfen oder gar ganzer Wolfsrudel schützt die Weidetiere nicht vor zukünftigen Wolfskontakten. Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter müssen sich darüber im Klaren sein, dass nur ein konsequenter Herdenschutz erfolgversprechend ist! Abschüsse von Wölfen können die Gefahr von Wolfsübergriffen auf Nutz- und Haustiere sogar erhöhen.

 

 

Mehr zum Thema Wolf in Thüringen:

www.NABU-Thueringen.de/wolf

 

Warum der Wolf nicht ins Jagdrecht gehört

https://thueringen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/nicht/ins/jagdrecht/index.html


Zerstörung von Biberbauwerken ist kein Kavaliersdelikt

Laut NABU Thüringen werden in Thüringen immer wieder Biberburgen und Biberdämme zerstört

 

Jena – Die kürzlich an der Rauda im Saale-Holzland-Kreis zerstörten Biberdämme (TLZ vom 16.11. 2023) stehen im Verdacht, illegal zerstört worden zu sein. Nach Angaben des NABU Thüringen ist dies bedauerlicherweise kein Einzelfall. Immer wieder gibt es in Thüringen Fälle von zerstörten Biberdämmen und -burgen, die vom Verband und anderen Institutionen sowie von Bürgerinnen und Bürgern bei der Unteren Naturschutzbehörde beziehungsweise der Polizei angezeigt werden.

 

Im Saale-Holzland-Kreis wurden in der Vergangenheit beispielsweise Biberburgen bei Bibra am Reinstädter Bach und in Porstendorf an der Lache zerstört. Unter anderem gab es im Landkreis Saalfeld Rudolstadt bei Etzelbach in der Saaleaue, am Forellenbach bei Schöps, an der Elte bei Oberellen im Wartburgkreis sowie im Landkreis Hildburghausen weitere Zerstörungen. „Der Biber und seine Bauwerke sind nach europäischem Recht und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Die Zerstörung von Biberburgen oder Biberdämmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro kann verhängt werden“, sagt Marcus Orlamünder vom NABU Thüringen.

 

Oft ist es schwierig, die Täter zu ermitteln, unter Umständen ist es aber auch eindeutig nachvollziehbar, wenn zum Beispiel Fahrzeugspuren direkt zum Tatort führen. Deshalb sei es wichtig: „Wer Hinweise auf illegale Zerstörungen von Biberbauwerken hat, sollte diese umgehend der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde melden, damit diese Vergehen nachverfolgt und geahndet werden können.“ Burgen und Dämme sind für den Biber und das Überleben seiner Familie existenziell wichtig und deshalb, wie auch der Biber selbst, streng geschützt.

 

Zusatzinformationen

Seit mehr als 16 Jahren, rund 400 Jahre nach seiner Ausrottung,  breitet sich der Europäische Biber langsam und stetig im Freistaat wieder aus. Mittlerweile gibt es eine überschaubare Zahl von Revieren und vielerorts leben die Menschen gut mit dem Biber zusammen. Biber sind reine Pflanzenfresser und nagen jetzt in den Wintermonaten vor allem an Bäumen und Sträuchern. Die gefällten Gehölze sollten möglichst am Gewässer liegen bleiben oder, wenn sie stören, etwas zur Seite geräumt werden. Werden die Bäume weggeräumt oder das Astwerk gehäckselt, hat der Biber auf einen Schlag deutlich weniger zu fressen und fällt den nächsten Baum. Im Herbst und Winter ernährt sich der Nager hauptsächlich von zarten Zweigen, Knospen und Rinde.

 

Weiter Infos zum Biber: https://thueringen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/biber/biberwissen-kompakt/index.html


Kritik an umfangreichen Baumfällungen im Tambach-Dietharzer Kurpark

Umfangreiche Baumfällungen im Tambach-Dietharzer Kurpark sind nicht akzeptabel

Der NABU-Kreisverband Gotha kritisiert scharf die Mitte April in Tambach-Dietharz im Rahmen der Umgestaltung des Kurparks erfolgte Fällung von zahlreichen Bäumen, die auch bei vielen Anwohner*innen massiven Unmut ausgelöst hat.

Albrecht Loth, Vorstandsmitglied und Pressesprecher erklärt dazu: „Angesichts der fortgeschrittenen Vogelbrutzeit haben wir überhaupt kein Verständnis für die Bewilligung der dafür erforderlichen Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt. In Anbetracht der zahlreichen, teils alten und entsprechend großen Bäume, die der Säge zum Opfer gefallen sind, ist deren detaillierte Begutachtung auf bereits vorhandene Vogelbruten, die in einem solchen Fall zwingend erforderlich ist, bestenfalls oberflächlich möglich. Hier wurden grundlegende Naturschutzbelange grob missachtet. Wenn im Rahmen einer Parkumgestaltung schon derartig umfangreiche Baumfällungen notwendig sind – eine Maßnahme, die in dieser Form ebenfalls sehr kritisch gesehen muss -, dann erwarten wir, das diese erst nach Abschluss der durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelten Brutzeit im Herbst erfolgen!, auch wenn das Verzögerungen des Bauvorhabens zur Folge hat. Hier sollte auch die Stadtverwaltung Tambach-Dietharz ihr Handeln kritisch hinterfragen – ein nachhaltiger Umgang mit der Natur sieht anders aus.“


Schwalbenplakette für Rettungswache

Mehlschwalben beim Sammeln von Nistmaterial. Foto: S. Löw
Mehlschwalben beim Sammeln von Nistmaterial. Foto: S. Löw

Die Schwalben sind in Thüringen zurück. Erste Sommerboten haben schon angefangen ihre Nester zu bauen oder sind in die alten eingezogen. Pünktlich zum Saisonstart des Schwalbenjahres zeichnet der NABU Thüringen, am 05. Mai 2022, die Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Gotha mit einer Plakette für schwalbenfreundliche Häuser aus.  

„Über 25 Nester haben wir unter dem Dach des Gebäudes bereits gezählt“, sagt Tino Sauer, der Schwalbenbeauftragte des NABU Thüringen. „Hier hat sich eine der größten Mehlschwalbenkolonien in Gotha etabliert. Ansonsten sieht es im Stadtgebiet gar nicht gut aus. Uns ist nur eine größere Kolonie am Gothaer Tierpark bekannt und einst befand sich eine Kolonie in der Hermann-Haack-Straße.“ Von der Betriebsamkeit der Rettungskräfte mit Ihren Fahrzeugen lassen sich die Schwalben kaum stören. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass die Duldung unserer Schwalben auch im öffentlichen Raum möglich ist. Sabine Köhler vom Vorstand des DRK Gotha nahm die Auszeichnung dankend entgegen. Die Verleihung fand im Rahmen des NABU-Projektes Schwalbenfreundliches Haus statt. 

Mit der Plakette und Urkunde möchte sich der NABU bei Menschen bedanken, die Schwalben an ihrem Haus dulden. In den letzten zwölf Jahren hat der NABU über 2.000 Plaketten in Thüringen verliehen.

 

 


Pressemitteilung NABU KV Gotha e.V.

NABU bedauert Zustimmung zum B-Plan "Westlich Sonneborner Straße" durch den Gothaer Stadtrat

Der NABU-Kreisverband Gotha bedauert die mehrheitliche Zustimmung des Gothaer Stadtrats zum B-Plan „Westlich Sonneborner Straße“ auf seiner letzten Sitzung. So ist das nun auf den Weg gebrachte Wohngebiet aufgrund der damit einhergehenden Eingriffe aus naturschutzfachlicher Sicht eindeutig nicht tragbar, was der NABU in seiner Stellungnahme auch klar dargestellt hat. Es ist sehr bedauerlich, dass im Rahmen der vorhergehenden Erörterungen seitens der Stadtverwaltung Gotha nicht auch andere Einschätzungen zum strittigen Status der im dortigen Baugebiet liegenden Streuobstwiese berücksichtig wurden, die durch die Rodung des Investors im April, mitten während der Vogelbrutzeit, zu einem großen Teil zerstört wurde. Immerhin handelte es sich bei dieser Frage um einen wesentlichen naturschutzfachlichen und rechtlichen Streitpunkt des Verfahrens, der eine ergebnisoffene Auseinandersetzung dringend erforderlich gemacht hätte. So entsprechen die betreffenden früheren Gartenflächen laut Definition des „Naturschutzreport“, der offiziellen Schriftenreihe des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, sehr wohl den Anforderungen, die an eine Streuobstwiese gestellt werden. Zu dem gleichen Schluss kommt außerdem der 2019 vom baden-württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnung herausgegebene „Leitfaden zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“. Stattdessen wurden nun durch eine Stadtratsmehrheit in einem der sensibelsten Gothaer Grünachsen die Belange einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Bauplanung ganz offensichtlich bereitwillig den Interessen eines Investors geopfert, anstatt ein deutliches Signal zu setzen, dass ein derartig fragwürdiges Verhalten auf dem Rücken des Naturschutzes nicht toleriert wird.

Albrecht Loth, Pressesprecher